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Insider Tips This part of our site is not yet available in english Für Führungskräfte (Executive Service) Wie suchen und finden Sie als Führungskraft eine neue Position? Viele Führungskräfte überlassen den Erfolg einer solchen Suche dem Zufall. Erfolgreiche Manager, die ihren Job souverän beherrschen, überlassen so wenig wie möglich dem Zufall und delegieren alle Bereiche, in denen Sie über keine Spezialkenntnisse verfügen, an Mitarbeiter oder Berater. Dies ist auch im Bereich der Jobsuche empfehlenswert, denn: Was Sie nicht wenigstens dreimal die Woche tun, das können andere mit großer Wahrscheinlichkeit besser! Wie schwierig ist die Ermittlung der richtigen Ansprechpartner für Bewerbungen? Eine Bewerbung ohne konkreten Ansprechpartner ist sicherlich weniger erfolgreich als eine persönlich und vertraulich adressierte Bewerbung an einen konkret ermittelten Ansprechpartner in einem Unternehmen. In weniger bewegten Zeiten konnte man sich hierbei auf führende Firmen-Datenbanken verlassen. Die Zeit der ungeprüften Übernahme von Ansprechpartnern aus Datenbanken ist jedoch lange vorbei. Die meist nur zwei- bis dreimal jährlich aktualisierten Daten sind aufgrund der häufigen Veränderungen in Management und Eigentümer-Struktur schon bei Erscheinen nicht mehr aktuell. Viele (auch marktführende) Outplacement-Berater arbeiten dennoch mit diesen Datenbanken mit dem Ergebnis, dass bis zu 40% der Kontaktbriefe im Papierkorb verschwinden. Topconsult Ltd. arbeitet deshalb zwar auf der Basis von Datenbanken, jeder Ansprechpartner wird jedoch mit einer gründlichen Internetrecherche verifiziert. Sie haben heute erfahren, dass Ihr Unternehmen sich von Ihnen trennen will oder dass Ihnen eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen wird? Man hat Ihnen einen Aufhebungsvertrag angeboten? Was können Sie jetzt tun? Die Erfahrung zeigt, dass manche Führungskräfte diese neue Situation zunächst nur schwer verstehen oder verkraften können oder wollen. Aufgrund der bisherigen Erfahrung und des bisherigen Gehaltes sollte jedoch klar sein, dass dies ein alltäglicher Vorgang ist, der jede Führungskraft treffen kann. Manchmal ist die persönliche Eitelkeit verletzt und man denkt an eine Klage gegen den jetzigen Arbeitgeber und/oder die Möglichkeit einer hohen Abfindung unter dem Motto : “Das lasse ich mir nicht gefallen!”. Bringt Sie das wirklich weiter? Nein, im Gegenteil! Das Wichtigste, was Sie jetzt tun müssen, ist: Schnellstmöglich eine gütliche Einigung mit Ihrem Unternehmen finden. Verschwenden Sie nicht mehr allzu viele Gedanken an Ihr jetziges Unternehmen. Üblicherweise werden Sie bald freigestellt und sind eigentlich schon “abgeschrieben”. Richten Sie Ihre Gedanken besser nach vorne! Suchen Sie schnellstmöglich ein neues "Pferd", also eine neue Aufgabe, eine neue Position! Was brauchen Sie dazu? Vor allem eine gütliche Einigung mit Ihrem jetzigen Unternehmen, ein gutes Zwischen- und Endzeugnis und eine positive telefonische Auskunft. Eine vor Gericht erstrittene höchstmögliche Abfindung ist schnell aufgebraucht, wenn Sie nicht schnell eine neue Position finden. Ohne ein gutes Zeugnis und eine positive telefonische Auskunft Ihres jetzigen Arbeitgebers finden Sie keine neue Führungsposition. Würden Sie selbst einen neuen Mitarbeiter einstellen, über den Sie bei telefonischer Nachfrage erfahren: "Tut mir leid, über diesen Mitarbeiter möchte ich mich (darf ich mich im Moment) nicht äußern."? Ihre Prioritäten sollten Sie daher folgendermaßen setzen: 1. Schnellstmöglich eine neue Position zu erlangen, dafür brauchen Sie: 2. Ein gutes Zeugnis des jetzigen Unternehmen 3. Eine gute telefonische Auskunft des jetzigen Unternehmens 4. Eine Abfindung, um die Zeit bis zum Antritt der neuen Position zu überbrücken Achten Sie unbedingt auf die richtige Reihenfolge! Suchen Sie professionelle Hilfe! Welche beiden Formulierungen sollten keinesfalls in Ihrem Zeugnis stehen? " ... in beiderseitigem / gegenseitigen Einvernehmen ..." Bedeutung: Der Mitarbeiter war für die Position nicht geeignet, ihm wurde "an's Herz gelegt", das Unternehmen zu verlassen. Die Beurteilung "... stets zu unserer vollsten Zufriedenheit ..." ist in diesem Fall offensichtlich Bestandteil eines Aufhebungsvertrages, in dem man sich gerichtlich oder außergerichtlich u.a. auch auf ein "wohlwollendes Zeugnis" geeinigt hat. Daher wird ein Zeugnis mit einer Erwähnung eines "Einvernehmens" grundsätzlich eher negativ beurteilt. "... aufgrund unterschiedlicher Auffassung / unterschiedlicher Vorstellungen ... zu Geschäftsleitung (bzw. Muttergesellschaft, Vorstand) ..." Bedeutung: Der Mitarbeiter hat nicht verstanden, wofür er bezahlt wurde. Er war nicht loyal. Ein Mitarbeiter wird nicht nur für seine fachliche, sondern auch für seine persönliche Qualifikation bezahlt. Zur letzteren zählt auch eine absolute Loyalität zum Unternehmen und zu Vorgesetzten. Wenn einer Führungskraft die Unternehmenspolitik oder Entscheidungen eines Vorgesetzten nicht mehr tragbar erscheinen, dann sollte sie sich nach einer neuen Aufgabe umsehen, im eigenen und im Interesse des Unternehmens. Bis zum letzten vom Unternehmen bezahlten Tag hat sie jedoch auch unbequeme Entscheidungen von Vorgesetzten bzw. Muttergesellschaften sowohl im Außenverhältnis als auch in das Unternehmen hinein zu vertreten und mit zu tragen. Dies ist nicht offensichtlich erfolgt, sonst würde es nicht explizit im Zeugnis erwähnt. Bei allen Fragen zu den oben genannten Themen finden Sie oben auf dieser Website unsere Kontaktdaten. ![]() |